Ja, das hab ich mich immer gefragt. Bzw. dachte ich, ich wüßte es. Der übliche Kleinkram ist klar:
– Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen 15 €
– mit Behinderung 25 €
– länger als 1 Stunde 25 €
– mit Behinderung 35 €
Blablabla.
Aber man lernt nie aus. Parken in öffentlichen Grünanlagen kostet 35 Euro!! Genausoviel wie parken auf einem behindertenparkplatz. Wo ist denn da die Relation?
Die „Grünanlage“ war etwas, was vor langer Zeit mal nach Rasen aussah und genau nebem Gehweg war. Hätte ich nen Meter weiter hinten geparkt, hätte ich „nur“ vor einer Einfahrt (die eh nie benutzt wird) im Halteverbot geparkt. Aber gut, die Stadt braucht Geld und schickt ihre Häscher los.
Daß in Stuttgart sehr sehr unsinnige Sachen geahndet werden ist ja bekannt. Doch nicht nur beim falschparken wird gnadenlos abgezockt und Geld gescheffelt. Ich wurde vorhin kurz nach einer Bushaltestelle, an einer Steigung, wo man natürlich erstmal Gas ge